Ein Mord ist immer eine Tragödie. Vor allem für das Opfer und die Angehörigen, aber auch für die Gesellschaft. Denn ein Mord ist die extremste Form von Gewaltanwendung und Ausdruck sowohl eines persönlichen wie eines gesellschaftlichen Versagens. Der Täter überschreitet die letzten Grenzen der Achtung vor einem Mitmenschen, die Gesellschaft ist nicht in der Lage, das Opfer zu schützen, die Gewalttat zu verhindern.
Viele Eltern überlegen sich, wie sie ihre Töchter vor sexuellen Übergriffen und Gewalttaten schützen können. Ein Mord verbreitet Unsicherheit und Angst. Frauen joggen nicht mehr allein im Wald, gehen abends nicht mehr allein aus oder nur noch mit dem Auto, aber auch Männer können sich an und nach Fussballspielen nicht mehr sicher fühlen. Wir sind nicht mehr frei zu tun, was uns gefällt. Unser Bewegungsraum wird eingeschränkt.
Dass Angst unser Verhalten bestimmt, ist nichts Neues. Bereits vor 50 Jahren wurde uns Mädchen empfohlen, nachts nicht allein unterwegs zu sein. Auf dem Campus einer amerikanischen Universität wurde vor 30 Jahren ein Sicherheitsdienst für Frauen eingerichtet, damit sie nachts sicher von der Bibliothek oder vom Bahnhof zu ihrem Wohnhaus gehen konnten. Relativ neu ist, dass Männer nicht nur Täter sind, sondern häufig auch Opfer.
Nach dem Mord an der 16jährigen Lucie in Rieden wird in den Medien und in der Politik nach den Schuldigen gesucht und werden Verschärfungen der Gesetze gefordert. Allfällige Gesetzeslücken müssen geschlossen werden, das ist auch für mich klar. Und es muss alles unternommen werden, um Rückfälle von Gewalttätern zu verhindern. Die Konzentration auf die Fähigkeiten der psychiatrischen Gutachter und die Verantwortung der BewährungshelferInnen greift meines Erachtens jedoch zu kurz. Einerseits wird dadurch, wie der Kriminologe Martin Killias in der NZZ vom 16. März ausführt, die Verantwortung der Justiz nicht eingefordert, die eine Tendenz hat, schwere Gewalt zu bagatellisieren, und anderseits wird nicht untersucht, welche Erfahrungen und Bedingungen in unserer Gesellschaft Gewalt (mit)verursachen und welche Rolle Gewaltdarstellungen in den Medien spielen. Kaum thematisiert werden die Ängste von Eltern vor ihren (potentiell )gewalttätigen Söhnen. Ursachenforschung ist nach wie vor nötig. Vor allem aber müssen Betroffene ernst genommen und unterstützt werden.
Die Forschung liefert bisher keine eindeutigen Aussagen zu Ursachen der Gewalt und zur Wirkung von Gewaltdarstellungen im Fernsehen oder im Internet auf das Verhalten von Kindern und Jugendlichen. Eine Studie des Instituts für Friedenspädagogik in Tübingen drückt sich zurückhaltend aus: „So ist etwa damit zu rechnen, dass Kinder, die im realen Leben Opfer von Gewalt sind, oder Gewalt beobachten, durch medial konsumierte Gewalt Deutungsmuster festigen, denen zufolge Gewalt ein legitimes Mittel zur Konfliktlösung ist. Letztlich entscheidet also der Lebenskontext über die Wirkung medial vermittelter Gewalt.“
Wenn Kinder in der Familie Gewalt erleben, dann sind sie gefährdet, Gewalt als legitime Verhaltensform und als Konfliktlösungsmuster zu betrachten. Wir wissen, dass häusliche Gewalt noch sehr verbreitet ist, auch in der Schweiz und in allen Gesellschaftsschichten. Kinder sind dem hilflos ausgeliefert. Und da muss die Gewaltprävention ansetzen. Solange in der Familie Gewalt toleriert und perpetuiert wird, werden Jugendliche, vor allem männlich Jugendliche, diese Form der Konfliktlösung einsetzen. Gewalt in der Familie wie auch die alltägliche sexuelle Gewalt müssen enttabuisiert werden. Männer und Frauen brauchen Unterstützung, wenn sie realisieren, dass sie gewalttätig sind oder Opfer von Gewalttaten werden könnten.
Gewalt ist ein geschlechtsspezifisches Phänomen. Täter sind meistens Männer. Das zeigen die Statistiken der Verurteilungen. Gewalt ist aber nicht nur ein Problem der individuellen Geschichte eines Mannes, sondern ein Bestandteil seines Verständnisses der gesellschaftlich geprägten Geschlechterrollen. Wenn ein gescheiterter Berufsmann die gesellschaftliche Ächtung nicht ertragen will und nicht nur sich, sondern auch seine Ehefrau und die Kinder umbringt, dann ist er Opfer eines Männlichkeitsbildes, das Niederlagen und Ohnmacht nicht akzeptieren kann.
Fachleute haben dies erkannt. Männer engagieren sich im Kampf gegen Männergewalt. Innerhalb der Kampagne des Europarats gegen Gewalt an Frauen haben Männer eine aktive Rolle übernommen. Die eidgenössische Fachstelle gegen Gewalt richtet sich an Opfer und Gewaltausübende. Es wurden spezielle Beratungskonzepte für Männer und Jungen entwickelt. „Männer gegen Männer-Gewalt“ ist ein Netzwerk von Beratungsstellen, die Männer bei der Überwindung (selbst)zerstörerischer Verhaltensmuster unterstützen. Auch Schulsozialarbeit kann in diesem Sinne wirken. Noch fehlen allerdings die breite Akzeptanz dieses Präventionsansatzes und die Gelder für die flächendeckende Umsetzung dieser Konzepte. Wenn wir Gewalttaten tatsächlich verhindern wollen, müssen wir viel mehr in die Prävention und in den Schutz der Opfer investieren.
arbeit & verkehr 28. August 2007
Die ganze Wahrheit
Da verspricht eine Partei dem Volk in einem einseitig unterzeichneten „Vertrag“, die Senkung der Steuern für alle. Dies natürlich in der Absicht, in den kommenden Wahlen noch mehr Stimmen zu erhalten.
Für viele mag dieses Versprechen verlockend tönen. Wer ist nicht froh, wenn die Steuerrechnung nicht mehr so hoch ausfällt wie bisher.
Ich bin aber überzeugt, dass die meisten Schweizerinnen und Schweizer realisieren, dass dieses Versprechen nur die halbe Wahrheit ist. Denn: Weniger Steuern bedeutet weniger Einnahmen für den Staat. Hat der Staat weniger Geld, muss er seine Leistungen kürzen oder Gebühren einfordern. Zum Beispiel in der Gemeinde: Sport-, Musik- und Jugendvereine leisten u.a. wichtige Beiträge bei der Jugendförderung. Viele Jugendliche bzw. ihre Eltern könnten sich den Unterricht nicht leisten, wenn er nicht gratis oder zu sehr günstigen Konditionen angeboten würde, weil die Gemeinde diese Angebote subventioniert.
Zum Beispiel im Kanton: Das Gesundheitswesen liegt vor allem in der Verantwortung der Kantone. Wenn die Kantone die Subventionen an die Spitäler und die Pflegeheime reduzieren, müssen die Pflegebedürftigen höhere Kosten tragen und die Krankenkassenbeiträge steigen für alle.
Zum Beispiel beim Bund: Der öffentliche Verkehr wird auch über Bundesgelder subventioniert. Müssten Bahn und Bus kostendeckend arbeiten, würden die Preise massiv ansteigen.
So kann es durchaus sein, dass Leute mit kleinem Einkommen, zwar weniger Steuern bezahlen müssten, für die gleichen Leistungen zum Beispiel im Bildungsbereich, im Gesundheitswesen oder für den Transport jedoch bedeutend mehr Geld aufwenden müssten. Unter dem Strich bliebe dann vor allem beim Mittelstand viel weniger Geld übrig. Das würde bedeuten, dass Kinder nicht mehr gleiche Chancen in der Ausbildung hätten, dass die medizinische Betreuung nicht mehr für alle im gleichen Mass gewährleistet wäre und dass mehr Leute auf Sozialhilfe angewiesen wären.
Die ganze Wahrheit des „Vertrags“ der SVP sieht dann nicht mehr für alle Menschen gleich rosig aus. Bei Vertragsunterzeichnungen werden wir immer aufgefordert, auch das Kleingedruckte zu lesen, um über alle Bedingungen und Auswirkungen der Vertragsunterzeichnung informiert zu sein. Wenn aber das Kleingedruckte ganz fehlt bzw. keine Angaben über alle Auswirkungen von Massnahmen gemacht werden, dann empfehle ich in jedem Fall die Verweigerung der Zustimmung.
Für eine zukunftsfähige Suchtpolitk
Aargauer Zeitung 24.3.07
In gewohnt arroganter und perfider Art hat der Zürcher SVP Nationalrat Christoph Mörgeli in der Aargauer Zeitung vom 8. März wieder einmal die SP zu diffamieren versucht. Er pickte einzelne Aussagen aus dem suchtpolitischen Grundlagenpapier der SP Fraktion heraus, unterstellte der SP, sie wolle den Drogenhandel völlig liberalisieren, den Drogenkonsum fördern und über die Besteuerung des Drogenhandels dem Staat mehr Geld zur Verfügung stellen, das ihm gar nicht zustehe.
Alles falsch. Die SP betrachtet die Drogensucht, aber auch andere Süchte wie Alkoholsucht oder Spielsucht als Krankheit, die zu verhindern (Prävention) und zu heilen (Therapie, Entzug etc.) ein gesellschaftliches Anliegen sein muss. Sind aber alle Bemühungen um Prävention oder Heilung erfolglos, müssen die negativen Nebenerscheinungen zumindest reduziert werden. Deshalb hat die SP zusammen mit vernünftigen bürgerlichen Kräften in den 90er-Jahren eine pragmatische Drogenpolitik basierend auf dem 4-Säulen-Prinzip entwickelt (Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression).
Drogensucht ist eine von verschiedenen Suchtformen, die sowohl die süchtige Person wie die Gesellschaft belasten. Alkoholsucht, Tabaksucht, Medikamentensucht, Spielsucht, Kaufsucht sind verbreitet. Ein Bericht über die Situation in der Schweiz spricht von 2,2 Mio. süchtigen Personen in der Schweiz. Viele von ihnen stürzen sich und ihre Familien ins soziale Elend und sind z.B. als Autofahrende eine Gefahr für Unschuldige. Die Kosten missbräuchlichen Alkoholkonsums werden auf 6,5 Milliarden Franken jährlich geschätzt.
Aber: Nicht jeder Konsum eines Suchtmittels führt zur Sucht oder ist Ausdruck von Sucht. Ein glas Wein, eine Zigarette, ein Schlafmittel macht keinen Menschen süchtig. Dieser Suchtmittelkonsum schädigt auch keinen andern Menschen, wenn er verantwortungsvoll, getätigt wird.
Die SP Suchtpolitik will den Suchtmittelkonsum in allen Bereichen der Selbstverantwortung jedes Einzelnen überlassen und gleichzeitig dieser Selbstverantwortung bei Fremd- und Selbstschädigung Grenzen aufzeigen. Sie will den risikoarmen Konsum nicht behindern, hingegen den Übergang zum problematischen Konsum und zum eigentlichen Suchtverhalten verhindern. Dies mit dem Ziel, die Massnahmen und Kosten, die für die Heilung einer Sucht nötig sind, und die Folgeschäden für die Mitmenschen möglichst gering zu halten. Denn die Kosten für Therapien, aber auch für Arbeitsausfälle und unter Alkohol oder Drogen verursachte Unfälle sind gross. Auch häusliche Gewalt geschieht oft nach erhöhtem Alkoholkonsum.
Eine Reduktion der Folgekosten eines erhöhten Suchtmittelkonsums ist am besten mit echter Primärprävention zu erreichen. Primärprävention muss in Schulen, in Jugendvereinen aber auch in jeder Gemeinde und in jedem unternehmen stattfinden. Wenn eine Bank an ihrer Generalversammlung als besondere Attraktivität Gratisbier aufstellt, dann müsste sie – wenn sie verantwortlich handeln will – auch nichtalkoholische Getränke als Alternative anbieten.
Die SP Suchtpolitik will eben nicht in erster Linie Konsumentinnen und Konsumenten von Suchtmitteln (Alkohol, Medikamente, aber auch Cannabis) kriminalisieren, sondern einerseits die Erhältlichkeit von Suchtmitteln mit Gefährdungspotenzial einschränken und die Nachfragestimulation beschränken. Das bedeutet, dass wie bisher Alterslimiten beim Alkoholverkauf richtig sind, aber auch durchgesetzt werden müssen, dass Medikamente rezeptpflichtig bleiben, aber auch dass der Zutritt zu Spielkasinos für gefährdete Personen beschränkt werden müssen. Zusätzlich muss der Zugang zu Zigaretten und Hanf auf lizenzierte Verkaufsstellen reduziert und Zigarettenautomaten abgeschafft werden.
Die SP Schweiz fordert aber auch, dass die Nachfrage nach Suchtmitteln nicht gefördert werden soll, d.h. dass Werbebeschränkungen für Alkohol, Tabak und selbstverständlich auch für Hanf durchgesetzt werden müssen. Zudem sollen bei diesen Produkten auch Hinweise auf die schädigende Wirkung angebracht werden.
Die Schweiz kennt bereits Abgaben auf Alkohol und Tabak. Solche Lenkungsabgaben erschweren den Zugang zu den Suchtmitteln über den Preis. Eintrittsgebühren für Spielkasinos hätten einen gleichen Effekt. Solche Abgaben stellen sollen für die Prävention eingesetzt werden. Es geht bei solchen Abgaben also nicht um eine Erhöhung der staatlichen Einnahmen, sondern um finanzielle Mittel für die Prävention, d.h. für den Kampf gegen die Sucht, die durch solche Stoffe verursacht werden kann.
Die SP macht in ihrem Papier auch darauf aufmerksam, dass nicht stoffgebundene Süchte Spielsucht, Kaufsucht oder Magersucht gesellschaftliche Belastungen sein können. Auch dieser Form der Sucht muss mit entsprechenden Präventionsprogrammen entgegengewirkt werden.
Eine zukunftsgerichtete Suchtpolitik überwindet die Einteilung in legale und illegale Substanzen, weil die Gefährdung nicht in der Substanz liegt und weil die Kriminalisierung von Substanzen eine wirkungsvolle Prävention und Regulierung verhindert. Die SP ist auch überzeugt, dass Lebens- und Arbeitsbedingungen geschaffen werden müssen, die es ermöglichen, dass alle Menschen ihre gesunden und lebensbejahenden Potenziale entwickeln und die Gefahren der Sucht abwenden können.
Abstimmung vom 26. November 2006 Familienzulagen
Nachholbedarf im Kanton Aargau
Die Erhöhung und Vereinheitlichung der Kinder- bzw. Familienzulagen ist eine alte SP-Forderung. Mit dem nun vorliegenden Gesetz über die Familienzulage wird der Minimalsatz vereinheitlicht. Für den Kanton Aargau bedeutet das eine Anpassung der Kinderzulage von 170 auf 200 Franken sowie eine Erhöhung des Beitrags für Jugendliche in Ausbildung (16-25 Jahre) auf 250 Franken pro Monat. Die Kantone können jedoch weiterhin höhere Beiträge bezahlen und den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Mit dem neuen Familienzulagengesetz werden die Erwerbstätigen endlich gleich behandelt wie die Bauern, die bereits heute über eine landesweit einheitliche Kinderzulage von 175-200 Franken verfügen, die teilweise höher sind als die kantonalen Ansätze. Mit dem neuen Gesetz gelten die gleichen Minimalsätze. Eine wichtige Verbesserung bringt das neue Gesetz für die teilzeitarbeitenden und die nichterwerbstätigen Eltern mit einem Einkommen aus Renten oder Stipendien. Teilzeitarbeitende werden eine volle Kinderzulage bereits ab einem sehr kleinen Pensum, nämlich ab einem Jahreslohn von 6450 Franken (Stand 2006), erhalten. Im Kanton Aargau erhielten sie bisher erst eine volle Zulage ab 120 Arbeitsstunden pro Monat. Nichterwerbstätige haben Anspruch auf eine Familienzulage wenn ihr Einkommen das Anderthalbfache einer maximalen vollen Altersrente (38'700 Franken Stand 2006) nicht übersteigt. Im Kanton Aargau wurden die Kinderzulagen erst vor einem Jahr von 150 auf 170 Franken pro Monat angehoben. Trotzdem steht der Kanton im nationalen Vergleich schlecht da. Nur die Kantone Neuenburg und Waadt kennen noch tiefere Kinderzulagen, nämlich 160 Franken. Beide Kantone bezahlen jedoch mehr bei mehreren Kindern und liegen bei den Beiträgen für Jugendliche in Ausbildung mit 205-375 bzw. 240-330 Franken weit über dem Beitrag, der im Kanton Aargau ausbezahlt wird, der bisher keine erhöhte Zulage für Kinder ab 16 Jahren in Ausbildung gewährte. Neben Kantonen wie Zug oder Wallis, die bereits heute 250 bzw. 260 Franken für das erste und das zweite Kind und 300 bzw. 344 Franken für jedes weitere Kind ausrichten, wird der Kanton Aargau jedoch weiterhin schlecht da stehen. Das bürgerliches Komitee im Kanton Aargau bekämpft diese Vorlage vor allem mit zwei Argumenten: einerseits wird moniert, dass die Selbstständigerwerbenden für ihre Kinder keine Zulagen erhalten werden, anderseits wird gesagt, Familien müssten eher mit guten Betreuungsangeboten wie Krippen und Tagesschulen gefördert wären. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Bürgerlichen im Parlament die Zulagen für die Selbstständigerwerbenden abgelehnt haben und dass die Betreuungsangebote nach wie vor sehr schlecht sind im Kanton Aargau. Zudem hat der Kanton Aargau die Möglichkeit, die Selbstständigerwerbenden auch zu berücksichtigen. Das Gesetz lässt jede bessere Lösung zu. Zudem ist die finanzielle Belastung der aargauischen Unternehmen eine der tiefsten in der Schweiz. Die 1,4% der Lohnsumme, die für die Familienzulagen aufgewendet werden, werden nur von den Kantonen Zürich und Baselstadt mit je 1,3% unterboten, die trotzdem leicht höhere Beiträge entrichten. Die Kantone Uri und Freiburg zum Beispiel wenden heute bereits 2,0% bzw. 2,45% für Familienzulagen auf. Der Kanton Aargau hat in den letzten sieben Jahren den Prämiensatz dreimal gesenkt, von ursprünglich 1,7% auf 1,4% der Lohnsumme. Eine Erhöhung dieses Satzes wird nötig sein, um die zusätzlichen Kosten zu decken. Aber was die Wirtschaft, inkl. die KMU, im Kanton Uri zu leisten vermag, wird die aargauische Wirtschaft auch verkraften können.
Verantwortunglos
Wer, wenn nicht der Bundesrat, unser oberstes Führungsgremium, sollte uns Vorbild sein im verantwortungsvollen Handeln? In letzter Zeit jedoch gebärden sich gewisse Bundesräte wie pubertierende Jünglinge. Der eine fordert den Verzicht auf Bussen für zu schnelles Fahren, der andere verhindert, dass Dreckschleudern auf der Strasse zumindest finanziell stärker belastet werden.
Wir wissen es aber aus Erfahrung: nur die konsequente Durchsetzung der Tempolimiten führt dazu, dass sie auch eingehalten werden. Dank regelmässiger Kontrollen hält sich der grösste Teil der Autofahrenden an die vorgegebenen Geschwindigkeitsgrenzen und trägt so zur Sicherheit auf der Strasse bei. Die Zahl der Toten und Verletzten konnte in den letzten Jahren trotz zunehmendem Verkehr reduziert werden.
Ebenso wissen wir, dass die Belastung unserer Luft durch CO2 und Feinstäube sowohl das Klima wie unsere Gesundheit negativ beeinflussen. Die internationalen Vereinbarungen zum Klimaschutz sind keine Erfindung des Umweltministers zur Schikanierung seiner Kollegen, sondern beruhen auf den Erkenntnissen der Wissenschaft und der Einsicht internationaler Gremien zum Schutz unserer Umwelt und unserer Gesundheit.
Aber das interessiert die Mehrheit unserer Bundesräte offenbar nicht. Ihnen ist es egal, wenn Kinder und Erwachsene an einer zu grossen Menge eingeatmeten Feinstaubs erkranken oder gar sterben. Ihnen ist es auch egal, wenn wir unsere internationalen Verpflichtungen nicht einhalten. Denn sie wollen sich uneingeschränkt entfalten können. Das ist in der heutigen Zeit verantwortungslos.
Diese Bundesräte und ihre Gefolgsleute im Parlament werden dann aber in der nächsten Debatte über die Krankenversicherungen lauthals wieder einmal die Selbstverantwortung der Versicherten, d.h. von uns allen einfordern. Offenbar erwarten sie, dass wir uns einzeln gegen die Zumutungen des unbegrenzten Verkehrs schützen. Das bedeutet, dass wir uns von der Strasse und den Rasern fernhalten und mit Gesichtsmasken die Feinstäube daran hindern in unsere Atemwege und auch ins Blut einzudringen. Statt Verantwortung für die Gemeinschaft der Bewohnerinnen und Bewohner in der Schweiz zu übernehmen, sind sie Interessensvertreter einiger verantwortungsloser Autofahrer geworden.
Solange es noch Männer gibt
Die Firma IWC verkauft Uhren und macht seit Jahren auf ganzseitigen Inseraten in unsern Tageszeitungen mit klischierten Frauen- und Männerbildern Werbung: „Fast so kompliziert wie eine Frau. Aber pünktlich.“ Oder: „Technisch wäre es möglich, eine IWC für Frauen zu machen.“ Oder: „Männer verdienen mehr als Frauen. Zum Beispiel eine IWC.“ Und zum Schluss wird festgehalten: „IWC. Seit 1868. Und solange es noch Männer gibt.“
Es gibt kaum Proteste gegen diese öffentliche Verstärkung von Klischees und wirtschaftlichen Ungerechtigkeiten. Für die Firma scheint sich diese Art von Werbung auszuzahlen. Männer fühlen sich offenbar von dieser Art von Werbung angesprochen. Sonst würden die Uhren nicht verkauft und könnten die Inserate nicht finanziert werden.
Die Uhr ist ja auch nicht nur schön und präzis, sie garantiert geradezu Heldentum und Unsterblichkeit: einerseits dienen die Seefahrer aus früheren Jahrhunderten als Referenz, anderseits enthalten die Uhren einen ewigen Kalender und eine ewige Mondphasenanzeige, und das alles ist „bis ins Jahr 2499 fest programmiert.“ Welch eine Perspektive für Männer!
Klar, dass es sich nicht lohnen würde, IWCs für Frauen herzustellen; nicht weil Frauen diese Uhr nicht bedienen könnten, nein, zu wenig Frauen könnten sich eine solche Uhr, die für über 30'000 Franken verkauft wird, überhaupt leisten. Allerdings auch nicht alle Männer. Für unsern alltäglichen Gebrauch, genügt ja auch eine billige Swatch. Auch sie läuft präzis. Pünktlich sind wir alleweil damit: wir sind rechtzeitig am Arbeitsplatz, verpassen den immer noch pünktlich fahrenden Zug nicht, schicken die Kinder auf den Schulweg und sind mit dem Essen bereit, wenn Mann und Kinder es brauchen. Die Swatch erinnert uns zudem daran, dass nichts unendlich dauert und alles ersetzbar ist, auch Frauen.
Die IWC Werbung baut auf den alten Klischee der grossartigen und mächtigen Männer und der unfähigen und ohnmächtigen Frauen auf und behauptet, das werde so bleiben, „solange es noch Männer gibt.“ Wer diese Art der Machtverteilung in unserer Gesellschaft nicht akzeptieren will, und das sind zum Glück nicht nur Frauen, wird von IWC eigentlich dazu aufgerufen, die Männer auszurotten; zumindest die Männer, die solche Haltungen vertreten. Dazu gehören meines Erachtens die Manager, die sich selber immer grössere Gehälter ausbezahlen (und sich damit solch teure Uhren leisten können) und gleichzeitig Arbeitsplätze abbauen, aber auch die Verantwortlichen für solche Werbung.
Endlich eine Mutterschaftsversicherung!
Die Geschichte der Mutterschaftsversicherung ist über hundert Jahre alt. Bereits im Jahre 1900 wurde erstmals über eine obligatorische Kranken- und Unfallversicherung mit einem bescheidenen Mutterschaftsgeld abgestimmt. Die Vorlage wurde abgelehnt. Im November 1945 schliesslich wurde ein Artikel in die Bundesverfassung aufgenommen, der den Schutz der Familien u.a. mit einer Mutterschaftsversicherung forderte. Seither wurden mehrere Vorlagen in Volksabstimmungen abgelehnt. Die neue Vorlage, die eine absolut minimale Versicherung vorsieht, wird noch in dieser Session verabschiedet. Bereits hat die SVP das Referendum angekündigt. Wir werden eine weitere Kampagne für eine Selbstverständlichkeit, nämlich die Gewährleistung des Lohnausfalls nach der Geburt eines Kindes, führen müssen.
Hunger und Überfluss
Es ist unsäglich: täglich sterben ca. 24'000 Menschen an Hunger oder an den Folgen des Hungers. Dreiviertel davon sind Kinder. Es gibt jährlich zehnmal mehr Hungerstote als Kriegstote auf der ganzen Welt. In den Ländern der Dritten Welt sterben 10% aller Kinder vor dem fünften Lebensjahr an Hunger. Über 800 Millionen Menschen sind weltweit unterernährt, d.h. sie haben weniger als 1900 Kilokalorien täglich zur Verfügung.
Gleichzeitig werden bei uns Überschüsse produziert, leiden viele Menschen an Übergewicht, und es bestehen Absatzprobleme für Nahrungsmittel, so dass wir Esswaren vernichten oder die Produktion einschränken müssen.
Angesichts dieser offensichtlichen Verteilproblematik wäre zu erwarten, dass die gescheitesten Köpfe der Welt zusammengebracht werden, um Lösungen für die offensichtliche Notlage von Millionen von Menschen zu entwickeln. Die Problemanalyse liegt längst vor: Armut, schlechte Bildungsmöglichkeiten, Wassermangel, die Fleischproduktion, für die weltweit rund die Hälfte des angebauten Getreides als Futter verfüttert wird, aber auch Kriege und unfaire Handelsbedingungen sind die vielfältigen Ursachen der grossen Not der Bevölkerung in der Dritten Welt. Weshalb nur gehen nach wie vor massenhaft Gelder in die Entwicklung zum Beispiel der Raumfahrt statt in die Verbesserung der Lebensgrundlagen der ärmsten Länder der Welt? Und weshalb nur können die industrialisierten Länder zum Beispiel den Kaffee so günstig kaufen, dass vernünftige Löhne für die KaffeeplantagenarbeiterInnen nicht mehr bezahlbar sind und dass Kleinbauern ihre Existenz verlieren?
Wenn nun die Erklärung von Bern eine Kampagne startet zur Sicherung der Existenz vieler Kaffeeanbauer, dann steht diese Kampagne als Beispiel für andere Bereiche, die gleich behandelt werden sollten, und bedeutet eine konsequente Fortsetzung der Forderung nach einem Mindestlohn für Erwerbstätige in der Schweiz. Denn wir können eigentlich nicht verantworten, dass Menschen mit ihrer Arbeit ihre Existenz nicht sichern können und unter Umständen in die Emigration oder in den Tod getrieben werden, während wir im Überfluss leben. Es ist ganz in unserm Interesse, dass die Menschen in der Dritten Welt nicht aus wirtschaftlichen Gründen ihr Land verlassen und bei uns Erwerbsarbeit suchen müssen bzw. sich um Asyl bewerben.
Wir als Konsumentinnen und Konsumenten können unsern Beitrag leisten, indem wir nur noch Kaffee aus Fairem Handel kaufen und im Restaurant konsequent solchen Kaffee verlangen. Damit leisten wir einen direkten Beitrag an die Existenzsicherung der Kaffeebauern und zur Bekämpfung des Hungers in der Dritten Welt.
Umweltschutz: Nicht nur am Mattherhorn bröckelts
Der heisse Sommer vor dem Wahlherbst bringt ins Bewusstsein zurück, was von den bürgerlichen Parteien entweder grundsätzlich bestritten oder systematisch ignoriert wird: Obwohl die Grenzwerte für das Ozon, aber auch die für den Feinstaub in diesem Sommer in einem nicht mehr akzeptierbaren Masse überschritten werden, wird der Handlungsbedarf auf bürgerlicher Seite bestritten und werden die wenigen getroffenen Massnahmen (Temporeduktion auf Autobahnen) belächelt. Wird bei den Sozialwerken oder in der Finanzpolitik von bürgerlicher Seite ständig die Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen in Erinnerung gerufen, scheint sie ihnen in der Umweltpolitik gänzlich abhanden gekommen zu sein.
Die FDP hielt in ihrem letzten Positionspapier zur Umweltpolitik aus dem Jahre 1995 fest: „Verantwortliche Politik kann nur bestehen, wo menschliches Verhalten zu keinen bleibenden Nachteilen und Lasten für Mitwelt und Nachwelt führt. Unter Mitwelt verstehen mir Mitmenschen und Umwelt, Leben und Natur in globaler Sicht“. Für die Luftreinhaltung wurde sogar eine Lenkungsabgabe gefordert: „Zur rationellen und schadstoffarmen Energienutzung sind staatsquotenneutrale Lenkungsabgaben einzuführen.“ In der aktuellen Wahlplattform will die FDP aber nichts mehr von ihrer eigenen Forderung wissen: Da wird die „freie Wahl der Energiequellen“ gefordert und die „einseitige Förderung einzelner Energieträger“ abgelehnt. Und für die Reduktion der CO2-Emissionen wird weiterhin auf Freiwilligkeit gesetzt, obwohl die Freiwilligkeit in den letzten Jahren offensichtlich nichts gebracht hat.
Von der CVP wird das Thema Umwelt in der Wahlplattform schon gar nicht mehr behandelt. Offenbar befürchten die ChristdemokratInnen, in allzu offensichtlichen Widerspruch zwischen einem Lippenbekenntnis für nachhaltige Entwicklung und ihrer wechselhaften, unökologischen Haltung in wichtigen Umweltfragen wie etwa der Ratifikation der Alpenkonventionsprotokolle, der zweiten Autobahn-Tunnelröhre am Gotthard oder der Sparmassnahmen im Umweltbereich zu geraten.
Die SVP dagegen entwickelt und propagiert in den letzten Jahren systematisch eine richtige Anti-Umweltschutzpolitik. Neben dem Feindbild des bösen Asylbewerbers hat die SVP die böse Öko-Extremistin gestellt, die dem armen Bürger die Freude am Autoblochen nehmen will. In erschreckender Konsequenz forderte die SVP bereits im April 2001 eine „Flexibilisierung der Klimapolitik“. Eine genauere Betrachtung der Forderungen zeigt, dass die SVP gar keine Klima- oder Umweltpolitik des Bundes mehr will, sondern lieber alles dem Gutdünken der Wirtschaft überlässt.
Auch in der Energiepolitik fährt die SVP einen strammen Lobby-Kurs: Atomenergie und Wasserkraft sind top, alle anderen Energieträger müssen entsprechend klein gehalten werden. So fordert sie in ihrer Wahlplattform 2003, dass „neue Energien (...) nicht auf Kosten herkömmlicher Produktionsarten gefördert werden“ dürfen. Gleichzeitig meint sie aber auch, dass „nur eine diversifizierte Energieversorgung aus verschiedenen Quellen“ Sicherheit biete, was ihren Einsatz für genau zwei Energieträger geradezu lächerlich erscheinen lässt.
Während im erwähnten Positionspapier zur Klimapolitik von 2001 zumindest die Notwendigkeit einer CO2-Reduktion noch grundsätzlich akzeptiert wird, lehnt die SVP in ihrer Wahlplattform alle möglichen Schritte auf diesem Weg kategorisch ab: Nein zur CO2-Abgabe, Nein zu einer ökologischen Steuerreform, Nein zu Lenkungsabgaben. Dagegen hält sie eisern am Glauben an die Wirksamkeit von freiwilligen Massnahmen fest und unterscheidet sich hierin nicht von den anderen bürgerlichen Parteien. (22.8.03)
Weniger AHV für Kinderlose?
Wir sind stolz auf unsere AHV. Mit gutem Grund, meine ich. Denn die AHV ist Ausdruck einer Solidarität zwischen den Generationen: Mit dem Umlageverfahren bezahlt die erwerbstätige Bevölkerung die Renten der Pensionierten, die während ihrer berufstätigen Zeit ihrerseits für die vorherige Generation bezahlt haben. Die AHV institutionalisiert (zumindest teilweise) die Unterstützung der Eltern durch ihre Kinder, auch für Kinderlose.
Die erfreuliche Tatsache, dass wir immer älter werden, und die beängstigend ansteigende Zahl von Erwerbslosen machen die Grenzen dieses System der Altersvorsorge schmerzlich bewusst. Auch wenn im Moment die AHV noch nicht gefährdet ist, werden Szenarien für die Zukunft entwickelt, mehr oder weniger brauchbare, zum Beispiel: die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre oder eine Kürzung der Rente für Kinderlose.
Diese Vorschläge waren mir Anlass für eine Frage im Nationalrat. Ich wollte wissen, wie viele Personen mit und ohne Kinder überhaupt Anspruch auf eine volle AHV Rente haben. Denn, obwohl die AHV auf dem Prinzip der Einheitsrente aufgebaut ist, erhalten nicht alle Personen den vollen Betrag. Wer nicht lückenlos AHV bezahlt oder immer unterdurchschnittlich verdient hat, erhält eine gekürzte Rente. Ich wusste, dass viele Frauen davon betroffen sind, da sich die tiefen Löhne in den sogenannten Frauenberufen und die Aufgabe der Berufstätigkeit zugunsten einer Familie negativ auf die AHV Rente auswirken.
Die Zahlen, die mir vom Bundesrat präsentiert wurden, waren dann auch für mich eine schlimme Überraschung:
82 % der unverheirateten Frauen (ledige, geschiedene und verwitwete) erhalten keine Maximalrente, 60% von ihnen hatten Kinder.
75% der unverheirateten Männer erhalten keine Maximalrente, 50% von ihnen hatten Kinder.
30% der Verheirateten erhalten keine Maximalrente, 88% von ihnen hatten Kinder.
Leider konnte mir der Bundesrat keine Auskunft darüber geben, wie viele dieser Personen eine Rente aus der Pensionskasse erhalten. Denn da klafft die Schere noch weiter auseinander. Klar wird aber aus diesen Zahlen einmal mehr, dass die AHV den Verfassungsauftrag der Existenzsicherung in keiner Weise erfüllt. Deshalb kommt eine Kürzung der Renten auf keinen Fall in Frage, auch nicht für kinderlose ledige Personen, die ja über einen höheren Steuertarif dem Staat bereits mehr abliefern als Verheiratete. Im Gegenteil, angesichts der Missststände bei den (privaten) Pensionskassen, muss der Sicherung der Existenz über die AHV wieder mehr Bedeutung zukommen. Denn, die Ergänzungsleistung, die die Lücke zwischen Einkommen und Existenzsicherung schliessen soll, wird von vielen Pensionierten nicht in Anspruch genommen, da sie „dem Staat nicht zur Last fallen“ oder sich nicht als „Sozialhilfeabhängige“ betrachten wollen. Aber: Auf Ergänzungsleistung besteht ebenso ein gesetzlicher Anspruch wie auf eine AHV-Rente.
Eine Kürzung der AHV für Kinderlose würde der öffentlichen Hand nur wenig bringen, da die entstehenden Lücken zu grossen Teilen über die Ergänzungsleistung oder die Sozialhilfe aufgefangen werden müsste. Es wäre einfach eine andere Kasse, die betroffen wäre, gelöst wäre kein einziges Problem. (2.7.2003)
Da sind wir alle damit einverstanden: wir wollen in unserer Energieversorgung möglichst vom Ausland unabhängig, und die Produktion von Energie sollte möglichst umweltfreundlich sein. In der Diskussion um die Atomausstiegsinitiativen sind das denn auch gewichtige Argumente. Die Atomenergiebefürworter behaupten, dass wir bei Annahme der Initiativen „weitgehend dem Ausland ausgeliefert“ seien und dass Atomstrom dem Klima- und Umweltschutz diene.
Wiederholt behauptet ist aber noch lange nicht wahr. Denn bei genauer Betrachtung sind diese Aussagen völlig falsch. Einerseits wird unterschlagen, dass das Uran, das zur Produktion von Atomstrom benötigt wird, die eigentliche Voraussetzung dazu ist, ausschliesslich im Ausland abgebaut und in Brennstäbe verarbeitet wird. Die schweizerischen Atomkraftwerke kaufen diese Brennstäbe bei Firmen im Ausland und führen sie unter grossen Sicherheitsvorkehrungen in die Schweiz ein.
Uran wird vor allem in Australien, in den USA und in Kanada abgebaut. Da nur 5% des Uranerzes für die Energieerzeugung genutzt werden können, entstehen gewaltige Abfallberge, die weiter vor sich hinstrahlen und das Grundwasser, die Luft und den Boden verseuchen. Auch das dabei freiwerdende Radongas verseucht die Luft und breitet sich über weite Gebiete aus. Lungenkrebs und Leukämie treten bei der Bevölkerung von Abbaugebieten überdurchschnittlich häufig auf.
Aber auch bei uns sind die Umweltbelastungen durch die Atomenergie ein grosses Problem. Die radioaktiven Abfälle können nicht entsorgt werden. Sie müssen während Jahrzehnten und Jahrhunderten gelagert werden, bis die Strahlung abgebaut und nicht mehr gefährlich ist. Und dort, wo die Bevölkerung mitentscheiden kann, zum Beispiel im Kanton Nidwalden, wurden solche Lager bisher abgelehnt. Als Konsequenz davon hat das Parlament im neuen Kernenergiegesetz einfach die Mitbestimmung der betroffenen Bevölkerung gestrichen. Die Stimmen der Betroffenen sollen in Zukunft nicht mehr zählen. Die radioaktiven Abfälle strahlen aber nicht weniger lang.
Und die sogenannte Wiederaufarbeitung, die auch im Ausland vorgenommen wird, nämlich in England (Sellafield) und in Frankreich (La Hague), verursacht zusätzliche Verseuchung, da das radioaktive Abwasser einfach ins Meer geleitet wird.
Bleibt noch die Aussage, dass Atomstrom dazu beiträgt, den CO2-Ausstoss zu verringern. Das stimmt zwar, wenn man die Atomstromproduktion mit der Produktion aus fossilen Energiequellen, d.h. Oel oder Kohle, vergleicht. Unsere Alternative darf aber nicht ein vermehrter Einsatz von Oel und Kohle sein, sondern heisst Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Da ist die Schweiz einerseits schon stark mit der Wasserkraft. Noch weiter entwickelt werden muss die Stromproduktion aus andern erneuerbaren Energiequellen, Sonne, Wind und Biomasse. Aber es besteht auch ein riesiges Sparpotential im Bereich der Gebäudesanierungen, der Haushaltgeräte und der Beleuchtung. Da können wir nicht nur Energie und damit Geld sparen, sondern wir machen uns schliesslich unabhängig von ausländischem Strom und belasten unsere Umwelt weniger. Der Ausstieg aus der Atomenergie ist deshalb ein Gewinn für die Schweiz und für die Umwelt.